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Negativbescheinigung
Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt,
dass für Ihr Produkt keine Zertifizierungspflicht in Russland
besteht. Diese Bescheinigung soll aber unbedingt bei der Einfuhr
vorgelegt werden. Sie ist gültig auf eine unbestimmte Zeit,
sie bleibt jedoch nur bis zur nächsten Änderung der russischen
Zollvorschriften gültig.
Russische Zollkommission(GTK) erstellt halbjährlich eine Liste
der Produkte nach Zolltarifnummern, bei denen ein GOST-R Zertifikat
erforderlich ist. Für die Produkte, die sich nicht darunter
befinden, benötigt der Exporteur eine Negativsbescheinigung.
Besonderheit bei dieser Bescheinigung ist aber die lange Bearbeitungsdauer
und sie dient bedingt als Qualitätsnachweis für weitere
Vertriebsorganisationen. Siehe weiter
"Freiwilliges Zertifikat".

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